Verstehen Sie die Grundlagen, Vorteile und Anforderungen des Gesetzes zur Förderung von Mieterstrom
Das Mieterstromgesetz ist ein Teil des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), das im Juli 2017 in Kraft getreten ist. Es regelt die Förderung von Strom aus Solaranlagen, der direkt an Mieter in Wohngebäuden geliefert und von diesen verbraucht wird.
Vor diesem Gesetz konnten hauptsächlich Eigenheimbesitzer von selbst erzeugtem Solarstrom profitieren. Das Mieterstromgesetz erweitert diese Möglichkeit auf Mieter – ein wichtiger Schritt für die Energiewende, da in Deutschland über 50% der Menschen zur Miete wohnen.
Das Mieterstromgesetz soll es wirtschaftlich attraktiv machen, Solaranlagen auf Mehrfamilienhäusern zu installieren und den erzeugten Strom direkt an die Mieter zu liefern, ohne den Umweg über das öffentliche Stromnetz.
Als Mieterstrom wird Strom bezeichnet, der:
In einer Solaranlage auf dem Dach eines Wohngebäudes erzeugt wird
Ohne Nutzung des öffentlichen Stromnetzes an Letztverbraucher (Mieter) im selben Gebäude oder in Wohngebäuden in unmittelbarer räumlicher Nähe geliefert wird
Innerhalb des Gebäudekomplexes verbraucht wird
Die Solaranlage auf einem Wohngebäude installiert sein (min. 40% Wohnfläche)
Die Anlagenleistung max. 100 kWp betragen
Der Strom direkt an Letztverbraucher im selben Gebäude oder in unmittelbarer räumlicher Nähe geliefert werden
Der Strom nicht durch das öffentliche Netz geleitet werden
Preis muss mindestens 10% unter dem lokalen Grundversorgertarif liegen
Maximale Laufzeit von 1 Jahr, danach einfache Kündbarkeit
Entkopplung vom Mietvertrag (freie Anbieterwahl muss gewährleistet sein)
Transparente Abrechnung mit genauer Aufschlüsselung
Der Mieterstromzuschlag ist die finanzielle Förderung, die der Staat für Mieterstrom gewährt. Er wird für jede erzeugte und an Mieter gelieferte Kilowattstunde Solarstrom gezahlt.
Der Zuschlag ist abhängig von:
Beispielrechnung (Stand 2025):
*Die genauen Fördersätze werden jährlich angepasst.
Regelmäßige Meldungen an die Bundesnetzagentur und den Netzbetreiber
Gesetzeskonforme Messgeräte und Erfassung von Erzeugung und Verbrauch
Der Anlagenbetreiber wird zum Stromlieferanten mit entsprechenden Pflichten
DSGVO-konforme Verarbeitung der Verbrauchsdaten
Wattwallet wurde speziell entwickelt, um alle rechtlichen Anforderungen des Mieterstromgesetzes zu erfüllen und die komplexe Verwaltung von Mieterstrom zu automatisieren.
Wattwallet überwacht kontinuierlich den lokalen Grundversorgungstarif und stellt sicher, dass der Mieterstrompreis immer mindestens 10% darunter liegt.
Alle gesetzlich vorgeschriebenen Formulare und Meldungen werden automatisch erstellt und für die Einreichung bei der Bundesnetzagentur vorbereitet.
Unsere Software verteilt den erzeugten Solarstrom nach gesetzeskonformen Methoden und dokumentiert jeden Verteilungsschritt nachvollziehbar.
Mieter erhalten Zugang zu einem persönlichen Portal, in dem sie ihren Verbrauch einsehen und - gemäß gesetzlicher Anforderung - bei Bedarf zu einem anderen Stromanbieter wechseln können.
Wattwallet stellt alle notwendigen Vertragsvorlagen zur Verfügung, die regelmäßig von Fachanwälten auf Aktualität und Rechtssicherheit geprüft werden.
Alle Verbrauchsdaten werden gemäß DSGVO-Richtlinien verarbeitet und gespeichert, mit klaren Datenschutzrichtlinien und Einwilligungsmechanismen.
Exakte Berechnung und Dokumentation des Mieterstromzuschlags für eine unkomplizierte Abrechnung und maximale finanzielle Förderung.
Mieterstrom wird auf dem Gebäude erzeugt, in dem er auch verbraucht wird. Er durchläuft nicht das öffentliche Stromnetz und ist daher von Netzentgelten, der EEG-Umlage und einigen Steuern befreit. Dadurch ist er günstiger als normaler Netzstrom. Zudem ist sein CO₂-Fußabdruck deutlich geringer.
Nein, die Teilnahme am Mieterstrom ist freiwillig. Jeder Mieter kann selbst entscheiden, ob er den Mieterstrom beziehen möchte oder einen anderen Stromanbieter wählt. Die Entscheidung muss unabhängig vom Mietvertrag sein.
In diesem Fall kommt zusätzlicher Strom aus dem öffentlichen Netz - ähnlich wie bei einer Eigenverbrauchsanlage. Die Verteilung des vorhandenen Solarstroms kann nach verschiedenen Methoden erfolgen, z.B. gleichmäßig oder verbrauchsabhängig. Wattwallet bietet verschiedene Verteilungsmodelle an, die je nach Bedarf gewählt werden können.
Die Verantwortung liegt beim Anlagenbetreiber, der als Stromlieferant auftritt. Dies kann der Vermieter, eine Eigentümergemeinschaft oder ein beauftragter Dienstleister sein. Mit Wattwallet wird die gesamte Verwaltung automatisiert, sodass der administrative Aufwand minimal ist.
Die Hauptkosten entstehen durch die Installation der Solaranlage und ggf. notwendiger Messtechnik. Hinzu kommen laufende Kosten für die Verwaltung und Abrechnung. Diesen Kosten stehen jedoch die Einnahmen aus dem Stromverkauf sowie der Mieterstromzuschlag gegenüber. Wattwallet hilft dabei, die Betriebskosten zu minimieren und die Rentabilität zu maximieren.
Starten Sie Ihr Mieterstromprojekt mit Wattwallet und profitieren Sie von automatisierter Verwaltung und garantierter Gesetzeskonformität.